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Schul- und Hausordnung

Schüler:innen

  • Das Rauchen und der Konsum von Energydrinks, Kaugummis, Alkohol, Drogen oder Ähnliches ist auf dem Schulgelände untersagt.
  • Gegenstände, mit denen andere gefährdet werden können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Handys, Kopfhörer oder Ähnliches bleiben auf dem Schulgelände
    ausgeschaltet und sind nicht sichtbar weggepackt.
  • Kleidung, die in der Schule getragen wird, muss angemessen und frei von unangebrachten Aufschriften oder Symbolen sein.

Eltern

  • 1. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Schüler:innen regelmäßig und pünktlich am Unterricht und weiteren schulischen Veranstaltungen teilnehmen.
  • Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder ordnungsgemäß bei Krankheit zu entschuldigen. Dies gilt
    auch für das Zuspätkommen.
  • Beurlaubungen in besonderen Fällen müssen vorher schriftlich bei der Klassenleitung beantragt werden.
  • Im Sportunterricht besteht auch bei Nichtteilnahme Anwesenheitspflicht. Nur die Sportlehrkraft kann im Ausnahmefall davon befreien.

Pause

  • Das Pausengelände darf nicht verlassen werden.
  • Die Schüler:innen halten sich nicht in den Klassenzimmern und Fluren auf.
  • Das Werfen oder Kicken von Gegenständen oder Schneebällen
    (ausgenommen SMV-Bälle) ist nicht gestattet.
  • Zu Beginn oder am Ende der Pause sollten Toiletten aufgesucht werden.
  • Regenpausen werden bekannt gegeben.

Unterricht

  • Vor und bei späterem Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler:innen im Aufenthaltsraum oder ggf. im Windfang auf.
  • Zu Stundenbeginn nehmen alle Schüler:innen pünktlich ihre Plätze ein und sind bereit für den Unterricht.
  • Ist zehn Minuten nach dem Klingeln keine Lehrkraft im
    Klassenzimmer, verständigen die Klassensprecher:innen das Sekretariat.
  • Kopfbedeckungen nicht religiösen Ursprungs sind im
    Unterricht nicht erlaubt.

Schulgelände

  • Sauberkeit, Ordnung und Regeln sind im Interesse aller erforderlich, deshalb sind alle mitverantwortlich und handeln dementsprechend.
  • Das Schulgebäude ist ab 7.35 Uhr für die Schüler:innen geöffnet.
    Zuvor stehen die Aufenthaltsbereiche (Aufenthaltsraum, ggf.
    Windfänge) zur Verfügung.
  • Fachräume dürfen nur in Begleitung von Lehrkräften betreten
    werden.
  • Wir schätzen unsere kulturelle Vielfalt und unsere gemeinsame Sprache ist Deutsch.
  • Sämtliches Schuleigentum ist sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigungen haften Schüler:innen beziehungsweise deren Eltern.
  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
  • Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.
Schul- und Hausordnung